zum Schuljahr 2023 / 2024
Hinweis:
Entsprechend der Thüringer Schulordnung (§139a - 139c) erfolgt die Anmeldung an unsere Schule durch die Eltern mit der zwingenden Angabe eines Erst- und eines Zweitwunsches.
Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben. Sollte der Fall eintreten, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt, werden die
Plätze über ein Auswahlverfahren (nach §15a Thüringer Schulgesetz)
vergeben. Wurde kein Zweitwunsch angegeben, wird über das Schulamt eine alternative Schule zugewiesen.
(Die Angabe "Regelschule Kaulsdorf" ist kein gültiger Zweitwunsch, da es diese Schule seit 2015 nicht mehr gibt.)
Hier das aktuelle Informationsschreiben unserer Schule. Die Datei steht auch zum Download zur Verfügung.